Ein Überblick über die neusten Corona-Regelungen
Wie "locker" geht's in Witten zu?

Foto: Sikora/pixabay

Der Inzidenzwert im Ennepe-Ruhr-Kreis liegt weiterhin unter 100 (zuletzt 52,1). Die Notbremse ist seit einigen Tagen "gelockert", doch was bedeutet das im Einzelnen, insbesondere für Witten?

Zum einen ist die Ausgangsbeschränkung aufgehoben: Die Bürger im Kreis und in Witten können seit Wochenbeginn nach 22 Uhr vor die Tür.

Kontaktbeschränkungen

Liegt die Inzidenz in NRW zwischen 50 und 100, wie aktuell im Kreis, darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Auch dürfen sich insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. Sind alle Personen geimpft oder genesen, gilt keine Personenbeschränkung.

Einzelhandel

Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Wer shoppen will, sollte negativ getestet, geimpft oder genesen sein. Ein Termin muss nicht vereinbart werden, ebenso ist die Dauer des Aufenthalts nicht vorgegeben.

Gastronomie

Restaurants, Bistros, Biergärten und Co. dürfen ihre Außengastronomie eröffnen. Auch hier gilt: Negatives Testergebnis, Impf- oder Genesenennachweis sind Pflicht.

Hotellerie

Auch private Übernachtungen sind erneut möglich. Ferienwohnungen, Campingplätze und Hotels nehmen Gäste auf, die negativ getestet, genesen oder geimpft sind. Es gilt eine Auslastungsgrenze von 60 Prozent.

Freizeit

Minigolfanlagen, Kletterparks und ähnliche Einrichtungen im Freien dürfen ebenfalls öffnen. Auch Freibäder dürfen öffnen, sofern die Besucher das Bad nur zur sportlichen Betätigung aufsuchen. Sprich: keine Liegewiese. Ein negatives Testergebnis, eine Impfung oder Genesung sind auch hier vorzuzeigen. Das Freibad in Annen öffnen vorerst nicht, wie die Stadtwerke mitteilen.
Die Kletteranlage Steinbruch Imberg, Am Hang 2, hat weiterhin für Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren dienstags und donnerstags geöffnet - bislang ist eine Kletterpartie ohne Anmeldung möglich.

Sport

Kontaktloser Sport im Freien darf mit bis zu 20 Personen ausgeübt werden. Für Kontaktsport gelten die Bestimmungen der allgemeinen Kontaktbeschränkung.

Kultur

Maximal 500 Gäste dürfen Konzerte, die draußen stattfinden, besuchen - auch hier gilt Einlass mit negativem Testergebnis, Impfung oder als Genesener.
Ebenso dürfen Museen, Kunstausstellungen, Schlösser, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen öffnen - hier ist ein Besuch nur mit Terminvereinbarung möglich.
Leseratten können sich zudem über die Öffnung der Bibliotheken freuen. Die Aufenthaltsdauer ist auf 30 Minuten begrenzt. Eine kontaktlose Abholung nach Vorbestellung bleibt aber weiterhin möglich.
Die Musikschule setzt weiter auf Online-Unterricht. Kinder und Jugendliche können auf Wunsch auch für Einzelunterricht und Gruppen bis zu fünf Personen vor Ort unterrichtet werden.

Sonstiges

Das Terminangebot der Bürgerberatung ist noch nicht auf Vor-Corona-Niveau. Viele Dienstleistungen sind online verfügbar: serviceportal.witten.de/services. Termine werden im Voraus vergeben. Allerdings werden montags bis donnerstags morgens kurzfristig Termine freigeschaltet: secure.stadt-witten.de/otv-witten/. Die Bürgerberatung bittet zudem ausdrücklich um Absagen bei Nichteinhaltung.
Darüber hinaus ist in allen Bereichen - ob nun im Museum, im Geschäft oder im Café - der Mindestabstand und die Maskenpflicht einzuhalten, ebenso in der Innenstadt.

EDIT: Ab Mittwoch, 19. Mai, sind Besuche im Evangelischen Krankenhaus wieder möglich. Hierzu ist eine Voranmeldung sowie ein negatives Testergebnis, eine Impfung oder Genesung notwendig. Weitere Infos hierzu unter www.lokalkompass.de/1576970.

Autor:

Nicole Martin aus Witten

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