Corona, wer bekommt ein Beatmungsgerät?
Welche „ Mindesthaltbarkeit“ hat ein Bürger bei einer Corona Erkrankung?

Wer bekommt ein Beatmungsgerät?
Welche „ Mindesthaltbarkeit“ hat ein Bürger in Deutschland?
Es mag makaber klingen, aber mit dieser Frage beschäftigt
sich zur Zeit der ETHIKRAT in Deutschland.
In den Zeiten von Corona stellen sich leider diese Fragen.
Wie geht man mit dem knappen Gut Herz-Lungenmaschine um?
Durch den Spar Wahn im Gesundheitssystem aller Länder
haben wir im Gesundheitssektor ein knappes Gut.
Ärzte, Pflegepersonal, Krankenhausbetten, Medizinische Geräte
sind auf einmal Mangelware geworden.
Im Elsass hatte man damit begonnen, Personen
ab einem Alter von 80 Jahren wurden nicht mehr im
Krankenhaus aufgenommen.
In Frankreich und Italien wurde
die Altersgrenze auf 70 Jahre gesetzt.
Ganz Aktuell jetzt England mit 75 Jahren.
Was wird in Deutschland gemacht,
damit soll sich jetzt der Ethikrat beschäftigen.

Angenommen es sind alle Beatmungsmaschinen belegt und eine 30 jährige Mutter wird eingeliefert.
Was soll man tun? Die Mutter anschließen und einer älteren Person abklemmen?

Ist das nicht gleich Sterbehilfe oder unterlassende Hilfeleistung?

Welche Kriterien sollen angelegt werden?

Einmal eine mögliche nicht ganz ernst gemeinte Liste.
• Kasse oder Privatpatient?
Intensivbehandlung ist teuer bekommt das Krankenhaus
1000 Euro für einen Kassenpatienten,
bekommt es vom Privaten 2300 Euro.

• VIP oder Systemrelevanter Mitarbeiter?

• Altersgrenze?

• Genesungsaussicht

• Rentner

• Sozialschwach

• Bildungsstand

Joker Vitamin B

Ich möchte darüber nicht entscheiden wollen, aber welche nachvollziehbaren Punkte soll man nehmen? Ich hoffe, dass diese Entscheidung nie getroffen werden muss.

Es gibt doch unseren Artikel 1 im Grundgesetz.
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht

Ich finde das ist ein sehr heißes Thema, daher alles tun, damit dieses nicht eintritt.

#wirbleibenzuhause

Autor:

Thomas Umbehaue aus Essen-Süd

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