Demokratie und Freiheit stehen nicht zur Disposition – Duisburger Kirchenparlament tagte online
Beispielhaft für die gesamte Landeskirche

Das Foto zeigt Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, bei seinem Grußwort an die Synode vor der Webcam.
Fotos: www.kirche-duisburg.de
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  • Das Foto zeigt Sören Link, Oberbürgermeister der Stadt Duisburg, bei seinem Grußwort an die Synode vor der Webcam.
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Ein evangelisches Kirchenparlament kann auch online tagen, debattieren, votieren und Beschlüsse fassen. Das haben die 94 anwesenden Abgeordneten der Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg bei ihrer Zusammenkunft im Internet am Freitag, 5. Juni, bewiesen. Als erster Kirchenkreis in der rheinischen Landeskirche hat Duisburg das erfolgreich gemeistert.

Zusätzlich zu dem regulären Programm gaben die Pfarrerinnen und Pfarrer, die gewählten Presbyterinnen und Presbyter der 15 Kirchengemeinden sowie die berufenen Mitglieder, die gemeinsam den Kirchenkreis leiten, eine „Erklärung zum Zustand der Demokratie in Deutschland anlässlich des Ausnahmezustandes in den USA ab“.

Synode setzt Zeichen
gegen Populismus

Sie wird eingeleitet mit der Feststellung, dass die Synode mit Erschütterung beobachtet, wie in den Vereinigten Staaten von Amerika landesweite Proteste von der Regierung mit brutaler polizeilicher und militärischer Gewalt unterdrückt werden sollen. Der Präsident wolle auf diese Weise die gesellschaftlichen Folgen einer verfehlten Sozialpolitik, eines verantwortungslosen Krisenmanagements und eines in der weißen Mehrheitsgesellschaft verwurzelten Rassismus bekämpfen. „Damit stellt er die Demokratie zur Disposition. Gleichzeitig missbraucht der Präsident der Vereinigten Staaten kirchliche Gebäude und die Heilige Schrift, um für seine Politik zu werben. Beides verurteilt die Synode.“

In der Ausnahmesituation während der Corona-Pandemie seien auch in Deutschland zahlreiche Grundrechte eingeschränkt – notgedrungen und „zum Schutz von Leben und Gesundheit.“ Demokratischen Spielregeln außer Kraft zu setzen oder gar Gewalt von oben nach unten zu erzeugen, sei aber nie ein Thema gewesen. „Auch das zeitweise Verbot von Gottesdiensten diente dem Schutz der Gesundheit besonders der Schwächsten und war zu keiner Zeit ein Angriff auf die Religionsfreiheit. Die Synode würdigt das.“

Die Erklärung schließt mit diesem Abschnitt: „Die Synode wendet sich gegen alle Versuche, die nun den Eindruck erwecken wollen, auch in unserem Land stünde die Freiheit zur Disposition. Wir warnen vor allen Versuchen rechtspopulistischer und rechtsextremer Gruppierungen, durch Rhetorik und Propaganda eine Krise der Demokratie herbeizureden. Als Kirche stehen wir an der Seite derer, die gerade in einer Krisensituation den demokratischen und sozialen Rechtsstaat aufrechterhalten, an dem alle ohne Ansehen der Person, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Herkunft, der Hautfarbe oder der Überzeugung gleichermaßen teilhaben.“

OB Sören Link war
online zugeschaltet

Zum Beginn der Online-Tagung der Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg war auch Oberbürgermeister Sören Link zugeschaltet. Für ihn sei auch der digitale Weg eine gute Gelegenheit, der evangelischen Kirche zu danken, und zwar für ihr Engagement während der Krise – von den Einkaufshilfen in den Gemeinden bis hin zu den Online-Gottesdiensten. „Das zu sehen, hat mir gut getan.“ Die Lockerungen solle und könne man jetzt genießen. Gleichzeitig appellierte er, auch in dieser Zeit „die Verantwortung für uns und die Nächsten weiterhin zu pflegen.“

Wichtiger Tagesordnungspunkt war die Wahl des neuen Nominierungsausschusses. Das Gremium setzt sich zusammen aus je zwei Mitgliedern der Gemeinden des Nordens, des Südens und der Duisburg Mitte, einem Mitglied des Kreissynodalvorstandes, einer kreiskirchlichen Pfarrerin und drei sogenannten sachkundigen Gemeindemitgliedern. Der Nominierungsausschuss spielt bei der Besetzung der neuen hautamtlichen Superintendentenstelle eine wichtige Rolle.

Mit dem Eintritt in den Ruhestand von Pfarrer Armin Schneider, der als Superintendent dem Kirchenkreis Duisburg seit 15 Jahren im Nebenamt vorsteht, soll diese Funktion künftig im Hauptamt wahrgenommen werden. Die Stelle dazu ist bereits ausgeschrieben und eingehende Bewerbungen müssen im Juni noch vom neuen Nominierungsausschuss gesichtet werden. Er entscheidet, wer in die engere Auswahl kommt, führt dann Vorstellungsgespräche und entscheidet dann, welche Kandidierenden sich in öffentlichen Gottesdiensten mit Bewerbungspredigten vorstellen können.

Nominierungsausschusss
bereitet Wahlsynode vor

Die Wahl des neuen Superintendenten oder der neuen Superintendentin ist dann Aufgabe der Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg: Auf einer Sondertagung am 25. September, wo sich die vom Nominierungssauschuss vorgeschlagenen Kandidierenden erneut vorstellen, wählen die Abgeordneten des Kirchenparlamentes aus der Reihe der Kandidierenden die Nachfolge von Superintendent Schneider. Ob diese Tagung in einer Kirche stattfinden kann oder eventuell online erfolgt, hängt von den Entwicklungen bezüglich der Auswirkungen der Corona-Pandemie ab.

Auf der Tagesordnung standen noch weitere Wahlen, wie etwa die der Abgeordneten für die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die Duisburg Kreissynode wählte zur Entsendung in die Landessynode für die Position der ersten Theologin Pfarrerin Dörthe Lahann; zur Stellvertretung wählten die Duisburger Synode Pfarrerin Esther Immer. Zur Entsendung von sogenannten Laien – also Nicht-Theologinnen und -Theologen – wurden Christiane Schmidt-Holzschneider und Klaus Andrees gewählt. Zudem wurde für den Kreissynodalvorstand die Position zur 2. Synodalältesten Martina Will gewählt; zur Stellvertretung wurde Anne Findt gewählt. Auf die Position zum 4. Synodalältesten wurde Ralf Drückes gewählt; zur Stellvertretung wurde Peter Fackert gewählt. Außerdem gab es Nachwahlen für den Kreissynodalvorstand und die Wahl von neuen Fachausschüssen.

Schließlich entschieden die Synodalen einstimmig, den für das nächste Jahr geplanten Kreiskirchentag abzusagen. Grund dafür ist die wegen der Corona-Pandemie unsichere finanzielle Entwicklung und die daraus resultierenden deutlichen Mindereinnahmen an Kirchensteuern. Ob in den Jahren 2022 oder 2023 ein Kreiskirchentag stattfinden soll, wird Anfang des nächsten Jahres beraten und der Synode rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt werden. Verschoben auf das nächste Jahr hingegen wurde der für dieses Jahr geplante Patentag, bei dem Kinder mit ihren Patinnen und Paten zusammenkommen sollten und dafür über 3.000 Familien angeschrieben werden sollten.

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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