Halteverbote zu den Duisburger Karnevalsumzügen
Es wird kontrolliert und abgeschleppt

An den Tagen der Karnevalsumzüge im gesamten Duisburger Stadtgebiet wird schon frühmorgens das Einhalten der Halteverbote durch die Stadt kontrolliert. Bei Nichteinhaltung wird konsequent abgeschleppt. Das gilt nicht nur für den Rosenmontagszug in der Innenstadt, sondern für sämtliche Stadtteil-Umzüge wie etwa den Neumühler Viertelzug auf dem Foto.
Archivfoto: Reiner Terhorst
  • An den Tagen der Karnevalsumzüge im gesamten Duisburger Stadtgebiet wird schon frühmorgens das Einhalten der Halteverbote durch die Stadt kontrolliert. Bei Nichteinhaltung wird konsequent abgeschleppt. Das gilt nicht nur für den Rosenmontagszug in der Innenstadt, sondern für sämtliche Stadtteil-Umzüge wie etwa den Neumühler Viertelzug auf dem Foto.
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Die heiße Phase des Karnevals startet Anfang Februar auch in Duisburg, dann übernehmen die Jecken die Herrschaft und es gibt wieder zahlreiche Karnevalsumzüge im Stadtgebiet. Zu Karneval gelten auf den Zugund Aufstellstrecken der Duisburger Karnevalsumzüge eine Vielzahl von eigens aufgestellten Haltverboten.

Die Halteverbote sind bei folgenden Karnevalszügen in den Stadtteilen Meiderich, Homberg, Wehofen, Hamborn, Serm, Neumühl sowie dem Rosenmontagszug in Stadtmitte zu beachten: Blutwurstsonntagsumzug Meiderich am Sonntag, 4. Februar; Nelkensamstagszug Homberg/Moers am Samstag, 10. Februar; Kinderkarnevalszug Wehofen am Samstag, 10. Februar; Kinderkarnevalszug Hamborn am Sonntag, 11. Februar; Karnevalsumzug Serm am Sonntag, 11. Februar; Karnevalszug „Die Pils-Sucher“ in Neumühl am Montag, 12. Februar und der Rosenmontagszug in der Stadtmitte am Montag, 12. Februar.

Wichtige Informationen

Das Bürger- und Ordnungsamt weist in einer Mitteilung vorab und ausdrücklich darauf hin, dass alle Haltverbotsbereiche entsprechend der auf den Zusatzzeichen angegebenen Zeiten autofrei zu halten sind. Auch die geänderte Streckenführung des Rosenmontagszuges in Stadtmitte sollte unbedingt beachtet werden.

Städtische Einsatzkräfte werden die Einhaltung der Haltverbote an den Veranstaltungstagen bereits ab den frühen Morgenstunden kontrollieren. Verbotswidrig parkende Fahrzeuge werden konsequent abgeschleppt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Gebühren sind von den verantwortlichen Fahrern bzw. den Fahrzeughaltern bei Abholung des sichergestellten Fahrzeugs zu zahlen.

Weitere Informationen zu Karneval und den Streckenverläufen gibt es auf der Internetseite der Stadt Duisburg unter: www.duisburg.de/duisburger-karneval.

Autor:

Reiner Terhorst aus Duisburg

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