Ordnungsamt verhängt neun Bußgelder
Maskenpflicht-Sonderkontrolle

Bei einer Schwerpunktkontrolle an der Haltestelle "Pauluskirche" in Hochfeld wurden durch die Ordnungsbehörden neun Bußgelder verhängt. | Foto: Archivfoto Hannes Kirchner
  • Bei einer Schwerpunktkontrolle an der Haltestelle "Pauluskirche" in Hochfeld wurden durch die Ordnungsbehörden neun Bußgelder verhängt.
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Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni 2020 intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen.

Täglich sind Mitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Seit dem 25. Januar war das Tragen von medizinischen Masken in Bussen, Bahnen und an Haltestellen durch die Coronaschutzverordnung verpflichtend festgelegt. Seit dem 24. April 2021 ist das Tragen von Masken mit mindestens FFP2-Standard oder vergleichbarem Standard (KN95 und N95) verpflichtend. Die Ordnungsbehörden verhängen gegen Fahrgäste ohne Maske oder nicht korrekt angelegte Maske ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Eine dieser mehrstündigen Kontrollen fand an der Haltestelle „Pauluskirche“ in Hochfeld statt. Die Angestellten des städtischen Ordnungsamts und der Polizei Duisburg kontrollierten mit Unterstützung des Ticketprüfpersonals der DVG insgesamt 2.359 Fahrgäste in 120 Fahrzeugen.

Die Ergebnisse

Die Ordnungsbehörden verhängten neun Bußgelder. Die DVG musste in zwei Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste der Fahrzeuge oder der Haltestellen verweisen. Die Polizei hat bei der Aktion elf Personalien festgestellt.
Darüber hinaus nutzte die DVG die gemeinsame Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung der Fahrausweise. 73 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung.

Autor:

Lokalkompass Duisburg aus Duisburg

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